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   BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 12/75   

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https://dejure.org/1976,3584
BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 12/75 (https://dejure.org/1976,3584)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1976 - 6 RKa 12/75 (https://dejure.org/1976,3584)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1976 - 6 RKa 12/75 (https://dejure.org/1976,3584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 269
  • NJW 1976, 2319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 12/75
    Gegenstand des Rechtsstreits ist mithin, in welchem Umfang der Kläger seinen ärztlichen Beruf, von dem die kassenärztliche Tätigkeit nur ein Teil ist (BSG 2, 201 Leitsatz 6; BVerfGE 11, 50, 42 und 25, 256, 250), ausüben darf, ob er insbesondere die Voraussetzungen erfüllt, von denen die Beklagte die Zulassung zur Skelettdiagnostik abhängig macht.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 12/75
    Gegenstand des Rechtsstreits ist mithin, in welchem Umfang der Kläger seinen ärztlichen Beruf, von dem die kassenärztliche Tätigkeit nur ein Teil ist (BSG 2, 201 Leitsatz 6; BVerfGE 11, 50, 42 und 25, 256, 250), ausüben darf, ob er insbesondere die Voraussetzungen erfüllt, von denen die Beklagte die Zulassung zur Skelettdiagnostik abhängig macht.
  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

    Auszug aus BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 12/75
    Gegenstand des Rechtsstreits ist mithin, in welchem Umfang der Kläger seinen ärztlichen Beruf, von dem die kassenärztliche Tätigkeit nur ein Teil ist (BSG 2, 201 Leitsatz 6; BVerfGE 11, 50, 42 und 25, 256, 250), ausüben darf, ob er insbesondere die Voraussetzungen erfüllt, von denen die Beklagte die Zulassung zur Skelettdiagnostik abhängig macht.
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Inwieweit sie dabei ggf auch Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen dürfen, die über die Qualifikationsanforderungen des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts hinausgehen (dazu BSGE 41, 269, 272 f = SozR 5540 § 15 Nr. 1), braucht aus Anlaß dieses Rechtsstreits nicht entschieden zu werden; denn die in den Dialyse-Richtlinien der Beklagten aufgestellten Voraussetzungen entsprechen im wesentlichen den berufsrechtlichen Weiterbildungsanforderungen für das Teilgebiet Nephrologie der Inneren Medizin (vgl Teil I Nr. 10.6 der Musterweiterbildungsordnung des 90. Deutschen Ärztetages, DÄ 1987, 2349).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der

    Auch in solchen Fällen darf indessen die Freiheit der Berufsausübung dann eingeschränkt werden, wenn und soweit dies zum Schütze wichtiger öffentlicher Interessen (Gemeinschaftsgüter) erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 25, 236, 247 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67]; ferner BVerfGE 11, 30, 44 [BVerfG 23.03.1960 - 1 BvR 216/51] - Kassenarzturteil - BVerfGE 13, 97 - Befähigungsnachweis für das Handwerk - BSGE 41, 269, 270).

    Das gilt jedenfalls, solange die Anforderungen nicht offensichtlich überspannt werden, sondern sich - entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - noch im Rahmen der "vernünftigerweise zu fordernden Sachkunde" halten (vgl. BSGE 41, 269, 273).

    Bedenken könnten dann sogar gegen diejenigen Bestimmungen der Psychotherapie-Vereinbarung erhoben werden, nach denen selbst Ärzte, die psychotherapeutische Leistungen gegenüber der KÄV abrechnen wollen, eine besondere Ausbildung nachweisen müssen, die sie in der Privatpraxis zur Erbringung der gleichen Leistungen nicht benötigen (vgl. zur Zulässigkeit besonderer Ausbildungserfordernisse in der Kassenpraxis BSGE 41, 269, dort entschieden für die kassenärztliche Röntgentätigkeit).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1982 - 18 U 249/81
    Den Mitgliedern dieses Verwaltungsrats oblag die Pflicht, dem Kl. die beantragte Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Röntgenleistungen in der Kassenpraxis zu erteilen, sofern die nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren (vgl. auch BSGE 28, 73 (77/78); 41, 269 (272).
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